Förderung bei Legasthenie (LEG) / Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)


Der Mädchenrealschule Heilig Blut ist es ein besonderes Anliegen, Schülerinnen, die Lese- und Rechtschreibprobleme aufweisen, zu unterstützen. Die Förderung dieser Mädchen ist ein wichtiger Bereich der pädagogischen Arbeit an unserer Schule.

Neben den Rechtschreibkursen, die wir für die Mädchen der 5. Jahrgangsstufe anbieten, fördern wir seit einigen Jahren auch Kinder, bei denen eine Leserechtschreibschwäche (LRS) oder eine Leserechtschreibstörung (LEG) vorliegt.

Allgemeines zur LRS bzw. LEG

Die Unterscheidung zwischen der Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) und der Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie) wird in der aktuellen Forschung immer weniger durchgehalten, da beide Gruppen gleich gefördert und gestützt werden müssen.

Die Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) bedeutet eine vorübergehende Störung in der Entwicklung der Lesefertigkeit, die sehr häufig mit einer Beeinträchtigung in der Rechtschreibung einhergeht. Sowohl die Rechtschreib- als auch die Leseschwäche können allein auftreten. Die LRS sowie die Legasthenie haben als Ursache eine Störung der Informationsverarbeitung, die aber keine allgemeine Intelligenzstörung ist, sondern eben Teilleistungen betrifft.

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. November 1999 differenziert zwischen LRS und Legasthenie.

Der Begriff Legasthenie (LEG) wird für die kleine Gruppe von Betroffenen verwendet, die kaum therapierbar ist und die durch ein schriftliches Gutachten eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit dem zuständigen Schulpsychologen bestätigt werden muss. Hier wird der Nachteilsausgleich durch sogenannte „Muss"-Bestimmungen in einem Gutachten für die gesamte Schulzeit geregelt, wie z.B. keine Benotung des Lesens und Rechtschreibens.

Unter LRS soll eine vorübergehende Schwäche verstanden werden, die durch den Schulpsychologen anerkannt wird und nach zwei Jahren überprüft werden muss. In dem Gutachten wird dann auch die Handhabung des sogenannten Nachteilsausgleichs als „Kann"-Bestimmung im Einzelfall festgelegt, wie z.B. eine zurückhaltende Bewertung des Lesens und der Rechtschreibung, die Gewährung eines Zeitzuschlags usw.

Weitere Informationen und gesetzliche Regelungen zu Vorgehensweisen bei Legasthenie und LRS im bayerischen Schulsystem erhalten Sie auf der Homepage der staatlichen Schulberatung in Bayern.

Das Förderprogramm der MRS

Ziel der Förderung an der Mädchenrealschule ist es nun, Schülerinnen mit LRS die Möglichkeit zu einer dauerhaften Verbesserung ihrer Schreib- und Lesefähigkeit zu geben.

Vielen Kindern konnten wir bereits helfen, Ängste und Blockierungen zu überwinden und Motivation und Selbstbewusstsein wiederzugewinnen. Dennoch ist uns gerade aus unserer langjährigen Erfahrung heraus wohl bewusst, dass der schulischen Förderung auch aus finanziellen Gründen deutliche Grenzen gesetzt sind. Umso wichtiger ist uns ein kontinuierliches Zusammenwirken mit den Eltern und eine intensive Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Lehrkräften.

Das Gesamtprogramm der MRS umfasst eine Rechtschreibreihenuntersuchung, ein sogenanntes „Screening" zu Beginn der 5. Jahrgangsstufe, um auffallende Schwächen einzelner Schülerinnen in diesem Bereich schnell zu erkennen, da es jedes Jahr in den Klassenstufen 5-7 zu Nachtestungen kommt.

Ein weiterer Baustein ist die Anleitung von Eltern betroffener Kinder zu einem qualifizierten und intensiven häuslichen Training mit dem „Erdinger Rechtschreibtraining".

Begleitend werden regelmäßig spezielle Elternabende durchgeführt.

Für die Förderung der Schülerinnen mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche sowie für rechtschreibschwache Schülerinnen werden besondere Förderkurse in der 5. Klassenstufe angeboten. Die Schülerinnen in dieser Jahrgangsstufe im Rahmen einer Binnendifferenzierung im Klassenverband zu fördern, wird der differenzierten Problemlage nicht gerecht.

Es werden einstündige Kurse am Nachmittag mit einer kleinen Gruppengröße eingerichtet, um entsprechende Lernfortschritte zu ermöglichen.

Die Arbeit in den Förderkursen erfolgt mit Material, welches speziell für die LRS Förderung entwickelt wurde. Die Förderkurse werden von den Lehrkräften erteilt, die sich durch entsprechende Fortbildungen dafür qualifiziert haben.

Unser Beratungslehrer Herr Sellmaier und die für den Bereich zuständige Deutsch-Lehrkraft Frau Ebrecht sprechen das Thema regelmäßig auf Konferenzen an und organisieren schulinterne Fortbildungen.

Ausgehend von diesem Konzept wird unser Herangehen an dieses pädagogische Problem immer wieder überdacht und weiterentwickelt.

Weitere Tipps und Informationen zu unserem Rechtschreibtraining erhalten Sie unter den folgenden Links: