Schulgeld


Die Erzdiözese München und Freising steht in Trägerschaft von 21 kirchlichen Schulen, an denen ca. 10.000 Schülerinnen und Schüler von ca. 800 Lehrkräften unterrichtet werden. Es handelt sich um ehemals ordensgetragene Schulen, die aufgrund von Nachwuchs-
mangel von den jeweiligen Orden nicht mehr erhalten werden konnten.

Mit der Übernahme dieser Schulen hat die Erzdiözese dokumentiert, dass ihr die Bildung und Erziehung junger Menschen und die Fortführung ordensgeprägter Schultradition ein wichtiges Anliegen ist.



Es galt und es gilt den langfristigen Erhalt dieser Schulen zu sichern. Der Betrieb der diözesanen Schulen verursacht ein jährliches Defizit von ca. 7,8 Mio. EUR, das über Kirchensteuermittel gedeckt werden muss. Schulbaumaßnahmen, wie in Heilig Blut, sind hierin nur zum Teil enthalten und werden vom Staat in kleinerem Umfang bezuschusst. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre mit erheblich rückläufigen Kirchensteuereinnahmen blieb keine andere Wahl als die Einführung von Schulgeld. Dabei ist anzumerken, dass die Erzdiözese diesen Schritt so lange hinausgezögert hat, bis er unumgänglich war. Sie wird nun als letzter kirchlicher Schulträger diese Maßnahme ergreifen. Selbstverständlich werden bei der Erhebung des Schulgeldes soziale

Ab dem Schuljahr 2023/ 2024 gilt folgende Regelung:

  1. Höhe des Schulgeldes: 50,– EUR pro Monat / August frei. Davon wird allerdings derzeit ein Teil vom Landkreis übernommen, so dass nur 40,– € gezahlt werden müssen.
  2. Geschwisterermäßigung: Wenn Geschwister gleichzeitig unsere Schule besuchen, gilt folgende Regelung: Das erstes Kind zahlt 40,– EUR; für das zweite Kind fallen 20,– EUR an; das dritte Kind kann die Schule kostenfrei besuchen.


  3. Für Schülerinnen aus einkommensschwachen Familien und in sozialen Härtefällen ist je nach finanzieller Lage eine Ermäßigung oder Befreiung von Schulgeld möglich. Die Entscheidung über Ermäßigung oder Befreiung erfolgt jeweils für ein Schuljahr und wird von der Schulleitung getroffen. Ein entsprechendes Antragsformular ist im Sekretariat der Schule erhältlich.
  4. Bei kurzzeitigem finanziellem Engpass entscheidet die Schulleitung nach mündlicher Absprache über Stundung oder zeitweilige Ermäßigung.


  5. Mit der Einführung des Schulgeldes entfällt das bisher zweimal jährlich erhobene Papiergeld.


  6. Das monatliche Schulgeld wird erstmals zum 15. September des Schuljahres fällig und dann jeweils zur Monatsmitte. Es wird grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Ein entsprechendes Einzugsermächtigungsformular geht Ihnen rechtzeitig zu.


  7. Eine Unterstützung durch den Landkreis wurde auf das Schulgeld angerechnet.

Schulträger und Schulleitung danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns mit der Wahl unserer Schule für Ihr Kind entgegenbringen. Wir versichern Ihnen, dass wir auch in Zukunft alles unternehmen werden, um das christliche Profil unserer Schule auf hohem pädagogischem Niveau zu stärken.
Mit der Zahlung von Schulgeld leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Sicherung der kirchlichen Schulen in der Erzdiözese und helfen uns, die materiellen Voraussetzungen für eine gute pädagogische Arbeit weiterhin zu gewährleisten.


Letzte Aktualisierung: März 2023